Pflegeberatung für Kunden und Nicht-Kunden

 

Beratungseinsätze nach Paragraf 37, Absatz 3, SGB XI

Diese Beratungsbesuche sind verpflichtend für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 und in bestimmten Abständen durchzuführen. Sie dürfen aber auch von Menschen in Anspruch genommen werden, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Ziel der Beratungseinsätze ist es, durch fachliche Beratung die Qualität der häuslichen Versorgung zu sichern und die privaten Pflegepersonen zu unterstützen.

Sie würden gerne mehr erfahren oder wollen eine individuelle Beratung?

Dann rufen Sie uns gerne zwischen 9:00 und 16:00 Uhr an oder schreiben uns eine E-Mail.

Tel. 0208/493066
E-Mail: kontakt@pzh.de

Pflege Behmenburg
Brunshofstraße 6-8
45470 Mülheim an der Ruhr

 

Pflege Behmenburg bietet mehr als die Pflege zu Hause.
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